Strompreise 2011

Grundversorgung
gültig ab 01.01.2011
Netto (€) Brutto (€)
1. Für Kunden ohne Leistungsmessung
1.1 Eintarifmessung mit einem Stromverbrauch bis zu 400 kWh/Jahr
1. Arbeitspreis Ct/kWh 24,20 28,80
2. Grundpreis Euro/Jahr 62,52 74,40

von 401 bis 3.000 kWh/Jahr
1. Arbeitspreis Ct/kWh 20,57 24,48
2. Grundpreis Euro/Jahr 77,04 91,68

von 3.001 bis 10.000 kWh/Jahr
1. Arbeitspreis Ct/kWh 20,67 24,60
2. Grundpreis Euro/Jahr 74,04 88,11
1.2 Zweitarifmessung mit Schwachlastregelung und einem Stromverbrauch
bis zu 3.000 kWh/Jahr in der Hochzeit
1. Arbeitspreis
- in der Hochtarifzeit (HT) Ct/kWh 22,16 26,37
- in der Niedertarifzeit (NT) Ct/kWh 14,45 17,20
2. Grundpreis Euro/Jahr 96,00 114,24

von mehr als 3.001 kWh/Jahr in der Hochtarifzeit
1. Arbeitspreis
- in der Hochtarifzeit (HT) Ct/kWh 22,24 26,47
- in der Niedertarifzeit (NT) Ct/kWh 14,45 17,20
2. Grundpreis Euro/Jahr 93,60 111,38
2. Allgäu Therm
(Früher Speicherheizungen und Wärmepumpen)
Arbeitspreis Euro/Jahr 60,00 71,40
- in der Hochtarifzeit (HT) Ct/kWh 14,96 17,80
- in der Niedertarifzeit (NT) Ct/kWh 10,50 12,50
Verrechnungspreis Euro/Jahr 49,08 58,41
3. Baustrom
Siehe Presie Grundversorgung ET
Evtl. zuzüglich Schrankmiete
(30 Tage pauschal)
Euro/Monat 13,04 15,52



Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise.


Die
Bruttopreise verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %). Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Die Schwachlastzeit (= Niedertarifzeit) beträgt täglich bis auf weiteres 6 Stunden. Sie beginnt um 23.00 Uhr und endet um 5.00 Uhr des nächsten Tages. Alle übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeit.

Die vorgenannten Bruttoarbeits- bzw. -verbrauchspreise enthalten die gesetzliche Stromsteuer von derzeit Netto/Brutto 2,05/2
,44 Ct/kWh, die Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sowie die Konzessionsabgabe (KA). Die KA wird an die Gemeinde überwiesen für Stromlieferungen nach Schwachlastregelung Netto/Brutto Ct/kWh 0,61/0,73 sowie für sonstige Stromlieferungen Netto/Brutto Ct/kWh 1,32/1,57.

Bei Wechsel des Stromversorgers muss die Kündigung schriftlich mindestens 30 Tage vor Monatsende bei der EVOK erfolgen.

Der Wortlaut des "Verordnungstextes GVV" liegt während der üblichen Geschäftszeit in der Geschäftsstelle der EVOK in Oy, Sonnenmulde 1, zur Einsichtnahme für jeden auf oder kann
im Internet abgerufen werden.